Mit langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien führe ich fundierte Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG durch.
Dabei arbeite ich empathisch und fachkompetent, um Risiken sowie Ressourcen und Resilienzen der Familien zu berücksichtigen. Die Entscheidungskompetenz bleibt bei der fallverantwortlichen Fachkraft in enger Kooperation mit der Leitungsebene.
Bei Bedarf entwickeln wir Schutzpläne und besprechen die Kommunikation mit Eltern, Kindern und Netzwerkpartnern.
Ziel ist es, bestmöglichen Schutz für die jungen Menschen zu gewährleisten.
Die Inanspruchnahme meiner Dienste als IseF erfordert Abstimmung mit dem Jugendamt und dem Träger. Eine pauschale Vereinbarung oder Benennung im Kinderschutzkonzept ist nach Absprache möglich.
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